Der Vorwurf eines Sexualdelikts (insb. des sexuellen Missbrauchs) stellt für den Betroffenen immer eine – oft existentielle – Extremsituation dar. Denn die gesetzlichen Strafdrohungen im Sexualstrafrecht sind – im Vergleich zu anderen Straftaten – drastisch: Viele Tatbestände, wie etwa die der Vergewaltigung oder des sog. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sehen grundsätzlich bereits im Mindestmaß Strafen von 2 Jahren vor – so dass im Fall einer Verurteilung Bewährung nur durch besondere Verteidigungsstrategien erreicht werden kann.
Umso wichtiger ist es – möglichst frühzeitig – durch geeignete Verteidigungsstrategien die Position des Beschuldigten im Verfahren zu schützen und damit im Idealfall die Weichen für einen späteren Freispruch (oder noch besser) die Einstellung des Verfahrens zu stellen. Effiziente Verteidigung bei Sexualstraftaten – wie etwa dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen, der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung oder Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, aber auch Exhibitionismus – setzt daher Spezialisierung voraus um erfolgreich sein zu können: Im Bereich der Sexualdelikte stehen auf Seiten der Staatsanwaltschaften und Polizei hochspezialisierte Ermittler, die es verstehen, die gesetzlichen Verfahrensvorschriften zu Lasten des Beschuldigten anzuwenden. Dem muss der Anwalt von Anfang an ebenso versiert wie konsequent entgegentreten und seinerseits das rechtliche Instrumentarium souverän nutzten um die Rechtsposition und Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten zu stärken. Hierbei bieten sich eine ganze Reihe von Möglichkeiten und vielfältige Verteidigungsansätze, die selbstverständlich gezielt und individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten anzuwenden sind.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Claus Pinkerneil ist seit mehr als 20 Jahren als reiner Strafverteidiger auf Sexualdelikte spezialisiert und von den beiden Kanzleistandorten in Berlin und München aus bundesweit tätig. Opfervertretungen und die Erstattung von Strafanzeigen etc übernehmen wir nicht. Da gerade das Sexualstrafrecht stetigem Wandel, Änderungen und Verschärfungen unterliegt ist es selbstverständlich die aktuellsten Entwicklungen und die Rechtsprechung zu kennen, zu analysieren und hieran ausgerichtet zeitgemässe Verteidigungsstrategien fortzuentwickeln. Kontinuierliche Fortbildung ist insofern ein Muss. Diese kann und darf sich im Sexualrecht nicht nur auf juristische Fragestellungen beschränken, vielmehr sind für eine sachgerechte Verteidigung auch interdisziplinäre Kenntnisse, insb. der (Aussage)Psychologie und der forensischen Psychiatrie erforderlich. Claus Pinkerneil ist daher seit Jahren auch regelmässiger Teilnehmer z.B. der Junitagung für forensische Psychiatrie und Psychologie der Charite Berlin. Bei Bedarf arbeiten wir mit namhaften Sachverständigen zusammen, die erforderlichenfalls auch als Gutachter ins Strafverfahren eingeführt und vor Gericht präsentiert werden können.
Wenn Sie (z.B. durch eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder gar Festnahme) erfahren, dass Sie einer Sexualstraftat (wie z.B. des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften) beschuldigt werden, sollten Sie schnellstmöglichst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Je früher der Verteidiger ins Verfahren eingebunden wird und Sie beraten kann, desto besser stehen die Chancen. In jedem Fall aber gilt: „Schweigen ist Gold“: Machen Sie – egal was passiert – keine Aussagen gegenüber Polizeibeamten. Geben Sie nichts zu und versuchen Sie auch keine Erklärungen zu geben. Damit halten Sie Ihrem Verteidiger ersteinmal sämtliche Möglichkeiten und potentiellen Verteidigungsstrategien offen. Nachdem wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakten genommen haben, können wir dann die jeweils für Ihren Fall passende Strategie mit Ihnen zusammen festlegen.